Sichern Sie Ihre Zukunft

Zuschuss zur Altersvorsorge für Pflegeeltern

Erfahren Sie, wie Sie als Pflegeeltern von einer hälftigen Bezuschussung Ihrer Altersvorsorge profitieren können.

Erfahren Sie wie Sie monatlich

51,17 EUR

Zuschuss erhalten.

Über Pflegeeltern

Pflegeeltern übernehmen eine wichtige Rolle, indem sie Kindern in schwierigen Lebenssituationen ein Zuhause bieten. Diese Aufgabe bringt jedoch besondere Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf die finanzielle Absicherung im Alter. Viele Pflegeeltern haben keinen Zugang zu den gleichen Rentenleistungen wie andere Berufsgruppen, was die Notwendigkeit einer speziellen Altersvorsorgeunterstützung unterstreicht.

Unser Ziel ist es, Pflegeeltern durch gezielte Zuschüsse bei der Altersvorsorge zu unterstützen. Mit einer 50% Kostenübernahme durch das Jugendamt für eine zusätzliche Altersvorsorge sollen  Pflegeeltern eine bessere finanzielle Absicherung erhalten. Diese Unterstützung basiert auf der Rechtsgrundlage §39 Absatz 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Vorteile des Zuschusses

Finanzielle Entlastung

Der monatliche Zuschuss von

51,17 EUR

reduziert die finanzielle Belastung für Pflegeeltern erheblich. Es wird die Hälfte der Altersvorsorgekosten übernommen.

Sicherheit im Alter

Durch die Unterstützung wird eine stabile finanzielle Grundlage für das Alter geschaffen, die Pflegeeltern mehr Sicherheit bietet.

Rechtliche Absicherung

Die Bezuschussung erfolgt auf Basis gesetzlicher Regelungen, was Pflegeeltern eine verlässliche Unterstützung garantiert. Geregelt ist dies im Sozialgesetzbuch (VIII) § 39.

Hälftiger Zuschuss zur Altersabsicherung für Pflegeeltern: Ein umfassender Überblick

Pflegeeltern stehen vor der Herausforderung, nicht nur für die ihnen anvertrauten Kinder zu sorgen, sondern auch ihre eigene finanzielle Zukunft zu sichern. Eine solide Altersvorsorge ist daher unerlässlich, um im Ruhestand abgesichert zu sein.

Gesetzliche Grundlagen und Fördermöglichkeiten

Der hälftige Zuschuss zur Altersabsicherung für Pflegeeltern ist im Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) verankert.

Pflegeeltern haben Anspruch auf eine hälftige Erstattung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die vom Jugendamt übernommen werden. Diese Regelung ist im § 39 SGB VIII festgelegt.

 

Voraussetzungen für den Zuschuss

Um den hälftigen Zuschuss zur Altersabsicherung zu erhalten, müssen Pflegeeltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Anerkennung als Pflegeeltern durch das Jugendamt.
  • Regelmäßige Betreuung eines Pflegekindes.
  • Nachweis der Aufwendungen für die Altersvorsorge beim Jugendamt.

Höhe des Zuschusses

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Mindestbeitrag für die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung 103,42 EUR € monatlich, wovon Pflegeeltern die Hälfte, also 51,71 €, als Zuschuss erhalten. Einige Jugendämter zahlen auf freiwilliger Basis auch höhere Zuschüsse.

Weitere Möglichkeiten der Förderung

Neben dem Zuschuss zur Altersversorgung gibt es weitere Möglichkeiten, die eigene Absicherung zu verbessern:

Fazit

Die Altersvorsorge für Pflegeeltern ist ein wichtiges Thema, das nicht vernachlässigt werden sollte. Durch den hälftigen Zuschuss zur Altersabsicherung und zusätzliche private Vorsorgemaßnahmen können Pflegeeltern ihre finanzielle Zukunft sichern und sich voll und ganz auf die Betreuung ihrer Pflegekinder konzentrieren.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen? Zögern Sie nicht, sich an Ihr zuständiges Jugendamt oder an uns zu wenden.

So funktioniert der Antrag

Step 1

Schritt 1: Informationen sammeln

Pflegeeltern sollten zunächst alle relevanten Informationen über den Zuschuss zur Altersvorsorge und die Voraussetzungen für den Zuschuss sammeln.

Step 2

Schritt 2: Antrag vorbereiten

Lassen Sie sich von uns zum gewünschten Tarif beraten. Als ungebundener Versicherungsmakler haben wir für Sie Zugriff auf eine Vielzahl von Anbietern und zeigen Ihnen die Unterschiede auf.

Sie erhalten anschließend von uns die Police. 

Step 3

Schritt 3: Antrag einreichen

Reichen Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Jugendamt ein.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Zuschuss zur Altersvorsorge für Pflegeeltern pro Monat:

51,17 EUR

 

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Pflegeeltern, die Kinder in Vollzeitpflege betreuen, haben Anspruch auf den Zuschuss zur Altersvorsorge.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Das Jugendamt übernimmt 50% der Kosten für eine angemessene Altersvorsorge.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Mindestbeitrag für die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung 103,42 EUR € monatlich, wovon Pflegeeltern die Hälfte, also 51,71 €, als Zuschuss erhalten. Einige Jugendämter zahlen auf freiwilliger Basis auch höhere Zuschüsse.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen Nachweise über Ihre Pflegeelternschaft und bestehende Altersvorsorgeverträge.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Bearbeitungszeit kann je nach Jugendamt variieren, beträgt aber in der Regel einige Wochen.

Verdoppelt sich der Zuschuss bei zwei Pflegekindern?

Ja, wenn in der Pflegestelle 2 Pflegekinder betreut werden, verdoppeln sich je nach Jugendamt die Beträge. Dies ist abhänging vom jeweiligen Jugendamt.

Kann das Jugendamt auch einen höheren Zuschuss zahlen?

Ja, das Jugendamt kann auch freiwillig mehr zahlen. In Aachen erhalten Pflege-/Erziehungsstelleneltern z.B. für Ihre Tätigkeit derzeit einen monatlichen Zuschuss zur Altersversorgung in Höhe von 153,00 EUR.

Quelle: https://www.staedteregion-aachen.de

Erfahrungen von Pflegeeltern

„Dank des Zuschusses konnte ich endlich eine solide Altersvorsorge aufbauen, ohne mein Budget zu belasten. Das Jugendamt hat den Prozess sehr unterstützt.“

„Der Zuschuss hat mir geholfen, mich sicherer zu fühlen, was meine finanzielle Zukunft betrifft. Ich bin sehr dankbar für diese Unterstützung. Ich empfehle es allen Pflegeeltern.“

„Es war einfach, den Antrag zu stellen, und die Unterstützung durch Frau Sander, war hervorragend. Für meine beiden Pflegekinder erhalten ich nun 100 EUR  Zuschuss zur Altersversorgung.“

Christin V. aus Ennepetal

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Was interessiert Pflegeeltern?

Pflegeeltern haben vielfältige Interessen und Bedürfnisse, die sich aus ihrer besonderen Rolle und den Herausforderungen ergeben, die sie meistern. Hier sind einige der wichtigsten Themen, die Pflegeeltern interessieren:

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Eine Unfallversicherung für Pflegeeltern ist ein wichtiger Baustein, um sich und die Familie gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Bei der Auswahl der passenden Versicherung sollten Pflegeeltern auf eine umfassende Deckung, angemessene Prämien und einen guten Kundenservice achten.

Sozialgesetzbuch (SGB) § 39

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
§ 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen